Änderungen im HVV-Tarif zum 9. Juni 2013
Am 9. Juni 2013 tritt eine kleine Änderung des HVV-Gemeinschaftstarifs inkraft:
Veränderte Umsteigeregelung für Kurzstrecke, Kurzfahrt SchnellBus und Nahbereich
Normalerweise gilt ein Umstieg, bei dem ein Bus oder Schiff beteiligt ist,
automatisch als Ende einer Teilstrecke und bedeutet somit das Ende der
Gültigkeit der Kurzstrecke bzw. der Kurzfahrt SchnellBus. Der Nahbereich
gilt bis zum Ende der zweiten Teilstrecke. Neben bisher schon geltenden
Ausnahmen von dieser Regel tritt folgende Regelung inkraft: Ein Umstieg
gilt dann nicht als Ende einer Teilstrecke, wenn der Streckenabschnitt
von irgendeiner Linie zu irgendeiner Zeit durchgehend befahren
wird und an dieser Stelle keine Zahlgrenze auf dieser Linie besteht.
Dies führt zu einer tariflichen Gleichbehandlung von verschiedenen
Fahrtmöglichkeiten auf derselben Strecke. In einem konkreten Fall
z. B. fährt die Linie 275 tagsüber durchgehend von U-Berne bis
Skaldenweg. Es gibt auf dieser Strecke keine Zahlgrenze, so dass eine
Fahrt als Kurzstrecke gilt. Abends jedoch endet die Linie 275 bereits auf
halber Strecke am Wildschwanbrook, die Fahrgäste müssen in die Linie 24
umsteigen, die zwar nicht von U-Berne kommt, aber von Wildschwanbrook bis
Skaldenweg denselben Weg wie die Linie 275 fährt. Bisher endete die erste
Teilstrecke also mit dem Umstieg am Wildschwanbrook, so dass die Fahrten
abends mit Umstieg teurer waren als tagsüber ohne Umstieg, obwohl dieselbe
Strecke befahren wird und der Fahrgast zudem keine andere Wahl hat. In Zukunft
gilt auch mit Umstieg die Kurzstrecke, weil „tagsüber die Linie 275
durchgehend“ fährt.
Diese neuen Regelungen sind ab 9. Juni 2013 NimmBus enthalten
(Programmversion 5.4l).
Weitere Informationen zum neuen HVV-Tarif finden Sie auf
den Seiten des Hamburger Verkehrsverbundes.
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