Änderungen im HVV-Tarif zum 1. Januar 2013
12 Monate nach der letzten Tarifänderung im Januar 2012 ist es wieder
soweit: Zum 1. Januar 2013 werden die Fahrpreise
im HVV um durchschnittlich 3,5 % angehoben. Die Höhe der Preisanhebung
orientiert sich wieder an einem Index, der im Wesentlichen auf
der Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreise und der Entwicklung der
größten Kostenfaktoren für die Verkehrsunternehmen beruht, wie die
Energie- und Personalkosten.
Von den veränderten Fahrpreisen bei Einzelkarten und
Zeitkarten abgesehen wird der
Tarifdschungel weiter gelichtet und es gibt es folgende Neuerungen
im HVV-Tarif:
3-Tage-Karte entfällt
Die 3-Tage-Karte entfällt. Der Preis lag zuletzt bei exakt drei
9-Uhr-Tageskarten und bot somit gegenüber dieser keinen preislichen Vorteil,
galt aber auch zwischen 6 und 9 Uhr. Wer vor 9 Uhr fahren möchte, kann auf
die Ganztageskarten zurückgreifen.
Senioren- und CC-Karten gleitend
Nach den allgemeinen Monatskarten können jetzt auch die Senioren- und
CC-Karten unabhängig vom Kalendermonat gekauft werden, also z. B.
vom 12. Januar bis 11. Februar.
FlexiCard entfällt
Die FlexiCard, eine Zeitkarte, deren Dauer man zwischen 7 Tagen und 2 Monaten
selbst festlegen konnte, entfällt. Stattdessen ist es bereits seit einem Jahr
möglich, Wochen- und Monatskarten zu jedem Tag in der Woche bzw. im Monat
zu kaufen.
Kinder-Monatskarte und Kinder-Abokarte entfallen
Die Zeitkarten für Kinder entfallen. Nach der Anhebung der Altersgrenze
für Kinder von 4 auf 6 Jahre vor einigen Jahren waren diese Karten nur noch
für 6-jährige Kinder, die noch nicht zur Schule gingen, sinnvoll.
Fahrgäste, die bisher die Kindermonatskarte erworben haben, können künftig
Schülermonatskarten gegen einen entsprechenden Altersnachweis
erwerben.
Wochenkarten ohne Foto
Da die Wochenkarten immer häufiger von Touristen nachgefragt werden, die
selten ein Passfoto bei sich haben, werden diese Karten künftig auch
ohne Foto verkauft. Stattdessen wird auf der Wertmarke der Name eingetragen.
Diese Wochenkarte gilt dann nur zusammen mit einem Personalausweis, Reisepass
oder Führerschein.
Verbot von elektrischen Zigaretten
In den HVV-Beförderungsbedingungen wird das Rauchverbot auf die Nutzung
von elektrischen Zigaretten ausgeweitet.
Weitere Informationen zum neuen HVV-Tarif finden Sie auf
den Seiten des Hamburger Verkehrsverbundes.
|