NimmBus: HVV-Ausweitung nach Norden (Beitrittsgebiet)

Das Beitrittsgebiet

Seite vom Juni 2004, Teile können inzwischen veraltet sein!

Das Beitrittsgebiet

Grundsätzlich sind die gesamten Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg dem HVV beigetreten. Große Teile dieser Kreise gehörten schon vorher zum HVV, z. B. Wedel, Pinneberg und Quickborn im Kreis Pinneberg, Norderstedt und Henstedt-Ulzburg im Kreis Segeberg, Ahrensburg und Trittau im Kreis Stormarn oder Geesthacht und Lauenburg im Kreis Herzogtum Lauenburg. Daneben gab es jedoch nicht minder bedeutende Regionen, die nicht zum HVV gehörten, z. B. Elmshorn (außer S5), Kaltenkirchen (außer A1) oder Schwarzenbek.

Historisch liegt dies im Ur-HVV begründet, der Ende der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts als Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen gebildet wurde. So kamen nur solche Gemeinden in den Genuss des Verkehrsverbundes, die „zufällig“ von einem der beteiligten Verkehrsunternehmen bedient wurden.

Seit Gründung der HVV GmbH Mitte der 90er Jahre ist der HVV ein gemeinsames Unternehmen der Gebietskörperschaften, also der Gemeinden, Städte, Kreise und Länder. Diese bestimmen jetzt das Angebot im ÖPNV und hatten sich nunmehr dazu entschlossen, die oben genannten Kreise zu einem gemeinsamen Tarifgebiet zusammenzuführen.

Zum neuen HVV-Tarif können alle Bus- und Bahnlinien benutzt werden, die dem Nahverkehr zugerechnet werden. Das sind z. B. alle RB- und RE-Züge der DB und die Stadt- und Regionalbuslinien der Autokraft. Nicht zum HVV-Tarif gehören die Fernzüge (IR, IC, ICE usw.) sowie Fernbuslinien. Eine Ausnahme bilden auch weiterhin die RE-Züge zwischen Harburg und Neugraben.

Das neue HVV-Gebiet endet strikt an der Kreisgrenze. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Wenn ein Bus auf seiner Fahrt z. B. für drei Haltetellen in den Kreis Ostholstein „eindringt“, gehört er doch tariflich zum HVV. Auch das Gegenteil gibt es: Buslinien, die nur für eine kurze Strecke in das HVV-Gebiet hineinreichen, aber dort keine verkehrlichen Aufgaben wahrnehmen, sind vom HVV-Tarif ausgenommen.

Die größte „Störung“ der Außengrenze gibt es bei Elmshorn. Dort gehört die gesamte Gemeinde Horst, die eigentlich im Kreis Steinburg liegt, zum neuen HVV.

Die Beschränkung des Beitrittgebietes auf die vier Hamburger Randkreise bedingt, dass die kreisfreien Städte Neumünster und Lübeck außen vor bleiben. Der HVV-Bereich endet jeweils an der letzten Haltestelle vor der Stadtgrenze. Gelöst werden soll dieses Problem durch den Schleswig-Holstein-Tarif, der einen einheitlichen Tarif für ganz Schleswig-Holstein bieten wird. SH-Tarif und HVV-Tarif bauen auf einer ähnlichen Tarifstruktur auf und sind somit kompatibel zueinander. Für Fahräste, die in Schleswig-Holstein über die HVV-Grenze hinwegfahren, gibt es somit in Zukunft nicht die Schwierigkeiten, die beim Verlassen das Alt-HVV auftraten.

Der SH-Tarif soll jedoch hier nicht unser Thema sein. Wir beschränken uns auf die Darstellung des neuen HVV-Tarifs.

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