Das Beitrittsgebiet
Seite vom Juni 2004, Teile können inzwischen veraltet sein!
Grundsätzlich sind die gesamten Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn
und Herzogtum Lauenburg dem HVV beigetreten. Große Teile dieser
Kreise gehörten schon vorher zum HVV, z. B. Wedel, Pinneberg und
Quickborn im Kreis Pinneberg, Norderstedt und Henstedt-Ulzburg im
Kreis Segeberg, Ahrensburg und Trittau im Kreis Stormarn oder Geesthacht
und Lauenburg im Kreis Herzogtum Lauenburg. Daneben gab es jedoch nicht
minder bedeutende Regionen, die nicht zum HVV gehörten, z. B.
Elmshorn (außer S5), Kaltenkirchen (außer A1) oder Schwarzenbek.
Historisch liegt dies im Ur-HVV begründet, der Ende der 60er Jahre
des vorigen Jahrhunderts als Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen
gebildet wurde. So kamen nur solche Gemeinden in den Genuss des
Verkehrsverbundes, die „zufällig“ von einem der beteiligten
Verkehrsunternehmen bedient wurden.
Seit Gründung der HVV GmbH Mitte der 90er Jahre ist der HVV ein gemeinsames
Unternehmen der Gebietskörperschaften, also der Gemeinden, Städte, Kreise
und Länder. Diese bestimmen jetzt das Angebot im ÖPNV und hatten sich nunmehr
dazu entschlossen, die oben genannten Kreise zu einem gemeinsamen Tarifgebiet
zusammenzuführen.
Zum neuen HVV-Tarif können alle Bus- und Bahnlinien benutzt werden, die
dem Nahverkehr zugerechnet werden. Das sind z. B. alle RB- und RE-Züge
der DB und die Stadt- und Regionalbuslinien der Autokraft. Nicht zum
HVV-Tarif gehören die Fernzüge (IR, IC, ICE usw.) sowie Fernbuslinien.
Eine Ausnahme bilden auch weiterhin die RE-Züge zwischen Harburg und Neugraben.
Das neue HVV-Gebiet endet strikt an der Kreisgrenze. Ausnahmen bestätigen
auch hier die Regel: Wenn ein Bus auf seiner Fahrt z. B. für drei Haltetellen
in den Kreis Ostholstein „eindringt“, gehört er doch tariflich zum HVV.
Auch das Gegenteil gibt es: Buslinien, die nur für eine kurze Strecke
in das HVV-Gebiet hineinreichen, aber dort keine verkehrlichen Aufgaben
wahrnehmen, sind vom HVV-Tarif ausgenommen.
Die größte „Störung“ der Außengrenze gibt es bei Elmshorn. Dort gehört die
gesamte Gemeinde Horst, die eigentlich im Kreis Steinburg liegt, zum neuen
HVV.
Die Beschränkung des Beitrittgebietes auf die vier Hamburger Randkreise
bedingt, dass die kreisfreien Städte Neumünster und Lübeck
außen vor bleiben. Der HVV-Bereich endet jeweils an der letzten Haltestelle
vor der Stadtgrenze. Gelöst werden soll dieses Problem durch den
Schleswig-Holstein-Tarif, der einen einheitlichen Tarif für ganz
Schleswig-Holstein bieten wird. SH-Tarif und HVV-Tarif bauen auf einer
ähnlichen Tarifstruktur auf und sind somit kompatibel zueinander. Für
Fahräste, die in Schleswig-Holstein über die HVV-Grenze hinwegfahren,
gibt es somit in Zukunft nicht die Schwierigkeiten, die beim Verlassen
das Alt-HVV auftraten.
Der SH-Tarif soll jedoch hier nicht unser Thema sein. Wir beschränken uns
auf die Darstellung des neuen HVV-Tarifs.
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