Kleinbus mit Anhänger im Fahrgasteinsatz
Seite vom August 2003, der Betrieb wurde inzwischen auf einen normalen Bus umgestellt!
Die Pinneberger Verkehrsgesellschaft (PVG, inzwischen aufgegangen in vhh.mobility) wird ab dem 27. August 2003
den ersten Kleinbus mit Personenanhänger im Linienbetrieb einsetzen.
Die dazu nötige Sondergenehmigung gilt zunächst drei Jahre. Einsatzgebiet
ist die Linie 256 im Hamburger Freihafen mit Anschluss an die S-Bahn in
Veddel.
Seit der Einrichtung dieser Linie vor einigen Jahren sind die
Fahrgastzahlen stetig gestiegen, so dass die Kapazität des eingesetzten
Kleinbusses nicht mehr ausreicht. Die Option, einen normalen Linienbus
einzusetzen, gibt es nicht, weil die Linienführung teilweise über die
Vorhöfe der ansässigen Unternehmen führt oder in Sackgassen endet. Nur
ein wendiger Kleinbus kann hier vernünftig eingesetzt werden.
Um bei gleichem Personalaufwand mehr Fahrgäste befördern zu können, bietet
sich ein Betrieb mit Anhänger geradezu an. Während der Hauptverkehrszeiten
wird die Kapazität mehr als verdoppelt, mittags und abends wird der
Anhänger abgekuppelt, um Kraftstoff zu sparen.
Für die Sicherheit der Fahrgäste im Anhänger ist gesorgt: Während
die vom Fahrer zu betätigende Tür geöffnet ist, überträgt eine
Videokamera ein Bild vom Innenraum des Anhängers auf einen kleinen Monitor
am Fahrerplatz im Motorwagen. Sobald die Tür geschlossen ist, schaltet
das Bild um auf den Raum zwischen Motorwagen und Anhänger. Zudem
befindet sich im Anhänger ein Notknopf, mit dem der Fahrer jederzeit
alarmiert werden kann. Mit einer Gegensprechanlage kann ein direkter
Kontakt zum Fahrer hergestellt werden.
Der Anhänger ist im Gegensatz zum Motorwagen rollstuhlgerecht
ausgerüstet. Rollstuhlfahrer und auch größere Gruppen von Fahrgästen
werden gebeten, außerhalb der Hauptverkehrszeiten ihren Fahrtwunsch
telefonisch bei der PVG anzumelden, damit auch in diesen Zeiten
mit Anhänger gefahren wird.
Ganz so neu, wie man denken könnte, ist die Idee des Anhängerbetriebs
allerdings nicht. In den 1950er Jahren waren Linienbusse mit
Personenanhänger nichts Ungewöhnliches. Der Gelenkbus war noch nicht
erfunden und Doppeldecker nicht immer einsetzbar, und so war der Anhänger
die einfachste und günstigste Möglichkeit, mehr Fahrgäste zu transportieren.
Schließlich macht man im Lastverkehr und im Personenverkehr auf der
Schiene auch nichts anderes. Seit 1962 jedoch sind Personenanhänger
im Straßenverkehr in Deutschland verboten.
Der neue Anhänger der PVG ist jedoch keine Neuentwicklung, sondern
ein z. B. in der Schweiz seit langem bewährtes Modell. Und da es sich
bei der Schweiz bekanntermaßen um eine westliche Industrienation handelt,
spricht eigentlich nichts dagegen, diesen Wagen auch in Deutschland
zu betreiben. Aber damit die deutsche Bürokratie ihrem Ruf auch in dieser
Sache gerecht wird, wurde dem Gespann zunächst eine dreijährige Probezeit
verordnet, und der TÜV hat auch gleich noch die Gegensprechanlage
zur Auflage gemacht. In der Schweiz verzichtet man darauf.
Ein ähnlicher Versuch wir hier in Hamburg läuft derzeit in
Brandenburg. Dort wird sogar ein großer Bus mit Anhänger im Linienbetrieb
getestet. Die ersten Erfahrungen sind so gut, dass die dortige
Probezeit von ebenfalls drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wurde.
Dadurch kann recht bald mit dem Einsatz weiterer Anhänger im
Bundesgebiet gerechnet werden.
Das PVG-Kleinbus-Gespann kann maximal 36 Fahrgäste befördern: 12 Sitzplätze
gibt es im Motorwagen, je 12 Sitz- und Stehplätze im Anhänger. Bei der
Benutzung von zwei zusätzlichen Klappsitzen im Anhänger verringert sich
die Stehplatzzahl auf 9. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des
12 m langen Gespanns beträgt 60 km/h, wobei im Einsatzgebiet allerdings
nur 50 km/h erlaubt sind.
Den aktuellen Fahrplan der Linie 256, mittlerweile mit großem Bus ohne Anhänger, finden Sie in unserem
Fahrplanbuch online
oder direkt unter
Fahrplan Linie 256.
|